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Rundfunkbeitrag lässt eine Befreiung
für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner für Nebenwohnungen zu.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat das Befreiungsverfahren geändert und reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
dwdl.de